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Zur Übersicht24. November 2021

Es ist sexuelle Belästigung, wenn du es so empfindest!

Autorin: Helena Trachsel, Leiterin Fachstelle Gleichstellung, Kanton Zürich

Was genau ist sexuelle Belästigung?

Sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz sind unerwünschte Annäherungsversuche sowie Abwertungsversuche jeder Art: Gesten, Äusserungen, Darstellungen und Handlungen, die von der Person oder Personengruppe, an welche sie sich richten, als beleidigend, unangemessen und unerwünscht empfunden werden. Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz sind ein Ausdruck von Respektlosigkeit gegenüber der anderen Person. Sie dienen dazu, Machtstellungen zu verstärken und bedeuten einen krassen Vertrauensbruch.

Wie erkenne ich sexuelle Belästigung?

Sexuelle Belästigung, allgemein jede Belästigung erkennen wir sofort, weil wir deutlich spüren, wenn sie unerwünscht ist, wenn wir beginnen, uns zu schämen und uns unwohl fühlen.

Sobald eine Person demütigende Äusserungen oder Gesten, Sprüche, Witze und Berührungen erfährt, die in ihr ein unangenehmes Gefühl, eine Scham hervorrufen, sind diese belästigend. Darunter können auch „gutgemeinte“, joviale Äusserungen fallen, egal ob die ursprüngliche Intention von der handelnden Person mit der letztlich entstandenen Wirkung übereinstimmt oder nicht. Auch wenn ein Mensch keinerlei Absicht hat, das Gegenüber mit den eigenen Worten und/oder Taten zu diskriminieren, verletzen oder zu erniedrigen, so ist er dennoch für die Wirkung dieser Worte und/oder Taten verantwortlich und sollte diese unterbinden oder vermeiden.

Wie gehe ich vor, wenn ich sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfahre?

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten, das ist im Gleichstellungsgesetz, im OR, im ZGB und im StGB geregelt.

Das kannst du tun:

  • Halte die Belästigung und deine Reaktion darauf schriftlich fest, mit Datum, Uhrzeit und Zeug:innen.
  • Kopiere/Speichere Chats, Brief, E-mails.
  • Sprich die belästigende Person direkt an, sofern das möglich ist. Ansonsten schreibe einen Brief oder eine E-Mail und speichere die Kopie.
  • Sag Stopp, mach deutlich, dass du dieses Verhalten nicht akzeptierst.
  • Zieh klare Grenzen.
  • Wende dich an eine Vertrauensperson oder an eine betriebliche Anlaufstelle, wie HR, Fachstellen oder suche bei externen Beratungsstellen Unterstützung.
  • Wende dich bei schwereren Übergriffen an die Polizei.

Wie gehe ich vor, wenn ich Zeugin werde von sexueller Belästigung in meinem Team resp. Arbeitsumfeld?

Wir alle sind gefordert, unseren Beitrag zu einem rücksichtsvollen Arbeitsklima zu leisten, in dem Respekt immer Vortritt und sexuelle Belästigung keinen Platz hat.

Solltest du beobachten, wie jemand beleidigende Sprüche macht oder verletzende Witze erzählt oder eine Person eine andere Person belästigt, …

… mach nicht mit, lach nicht mit, …
… notiere dir das Vorgefallene, …
… sei mutig und bezieh direkt Stellung, sag, dass das unerlaubt ist, …
 … biete der betroffenen Person deine Unterstützung an.

Ist die Situation zu brenzlig oder lässt sich die verursachende Person nicht bremsen, …

… kontaktiere die interne Vertrauensperson oder Anlaufstellen wie z.B. HR, …
… sprich mit der betroffenen Person und ermutige sie, sich aktiv zu wehren, …
… biete ihr die Kontaktaufnahme oder die Begleitung zum Gespräch mit der Vertrauens- oder HR-Person, mit Vorgesetzten oder Fachstellen an, …
… und sag, dass du Zeug:in sein wirst.

WICHTIGSTE REGEL: Tu nie etwas ohne das Einverständnis der betroffenen Person!


Für Hilfe und Unterstützung wende dich an zuständige Stellen, wie:

Fachstelle Gleichstellung, Kanton Zürich

Fachstelle für Gleichstellung, Stadt Zürich

Kantonale Opferhilfestelle

Kantonspolizei: Präventionsabteilung zu häuslicher Gewalt


Folge der Fachstelle für Gleichstellung Kanton Zürich auf Instagram für mehr Infos und weitere Inputs rund um Gleichstellung: @gleichstelle_kanton_zuerich


Der Beitrag ist in Hinblick auf die Kampagne „16 Tage gegen Gewalt an Frauen* 2021“ entstanden, welche am vom 25. November bis zum 10. Dezember statt finden. Mehr zur Kampagne und zum Veranstaltungskalender: 16 Tage gegen Gewalt an Frauen* 2021